Ist akademisches Ghostwriting legal?
Das akademische Ghostwriting ist wie das Ghostwriting in anderen Branchen (Politik und Publizistik) formaljuristisch nicht zu beanstanden, sofern der Auftraggeber den von Jura Ghostwriter ausgearbeiteten Text als Grundlage für einen eigenen Text verwendet und nicht
eins zu eins übernimmt und als eigene Leistung einreicht. Es werden unsererseits keine Plagiate verwendet, sondern individuell vom jeweiligen Bearbeiter formulierte Texte.
Wie beauftrage ich einen Ghostwriter?
Zunächst nimmst Du Kontakt zu uns auf – telefonisch oder per
Kontaktformular. Hier hast Du die Möglichkeit, uns gleich den Sachverhalt bzw. das Aufgabenblatt mit zu senden. Anschliessend unterbreiten wir Dir umgehend einen Preisvorschlag samt Termin zur Fertigstellung.
Wie wird meine Anonymität gewährleistet?
Wir behandeln Deine Anfrage mit der grösstmöglichen Diskretion und anonymisieren alle persönlichen Daten nach Beendigung unserer Zusammenarbeit. Wir setzen keine Werbetracker oder sonstige Datenkraken auf unserer Webseite ein. Die Bezahlung kann ausserdem auf Wunsch anonym per
Bitcoin erfolgen.
Gibt es eine Erfolgsgarantie?
Ja. Alle unsere Leistungen beinhalten die so genannte
Vier-Punkte-Garantie: Dies bedeutet, dass Du in dem sehr unwahrscheinlichen Falle des Nicht-Bestehens mit der von uns gelieferten Vorlage das Honorar in voller Höhe zurückerstattet erhältst.